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   BPatG, 21.08.2001 - 27 W (pat) 150/00   

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https://dejure.org/2001,33942
BPatG, 21.08.2001 - 27 W (pat) 150/00 (https://dejure.org/2001,33942)
BPatG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 27 W (pat) 150/00 (https://dejure.org/2001,33942)
BPatG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 27 W (pat) 150/00 (https://dejure.org/2001,33942)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 21.08.2001 - 27 W (pat) 150/00
    Zwar sind an Werbeslogans - und um einen solchen handelt es sich auch nach der Darstellung der Anmelderin bei der Anmeldemarke - keine höheren Anforderungen als an sonstige Zeichen zu stellen (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 ­ "Radio von hier, Radio wie wir"; BGH GRUR 2000, 323, 324 ­ "Partner with the best"), die Unterscheidungskraft ist aber regelmäßig zu verneinen, wenn ein Werbeslogan lediglich beschreibende Angaben oder Anpreisungen allgemeiner Art enthält (vgl BGH aaO ­ "Radio von hier, Radio wie wir" und "Partner with the best"; BPatG GRUR 2001, 511, 512 ­ "Energie mit Esprit"), da in solchen Fällen die angesprochenen Verkehrskreise keine Veranlassung haben, ihn als betrieblichen Herkunftshinweis anzusehen.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 21.08.2001 - 27 W (pat) 150/00
    Zwar sind an Werbeslogans - und um einen solchen handelt es sich auch nach der Darstellung der Anmelderin bei der Anmeldemarke - keine höheren Anforderungen als an sonstige Zeichen zu stellen (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 ­ "Radio von hier, Radio wie wir"; BGH GRUR 2000, 323, 324 ­ "Partner with the best"), die Unterscheidungskraft ist aber regelmäßig zu verneinen, wenn ein Werbeslogan lediglich beschreibende Angaben oder Anpreisungen allgemeiner Art enthält (vgl BGH aaO ­ "Radio von hier, Radio wie wir" und "Partner with the best"; BPatG GRUR 2001, 511, 512 ­ "Energie mit Esprit"), da in solchen Fällen die angesprochenen Verkehrskreise keine Veranlassung haben, ihn als betrieblichen Herkunftshinweis anzusehen.
  • BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00

    Markenschutz für Werbespruch mit widersprüchlichem bzw. mehrdeutigem Inhalt

    Auszug aus BPatG, 21.08.2001 - 27 W (pat) 150/00
    Zwar sind an Werbeslogans - und um einen solchen handelt es sich auch nach der Darstellung der Anmelderin bei der Anmeldemarke - keine höheren Anforderungen als an sonstige Zeichen zu stellen (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 ­ "Radio von hier, Radio wie wir"; BGH GRUR 2000, 323, 324 ­ "Partner with the best"), die Unterscheidungskraft ist aber regelmäßig zu verneinen, wenn ein Werbeslogan lediglich beschreibende Angaben oder Anpreisungen allgemeiner Art enthält (vgl BGH aaO ­ "Radio von hier, Radio wie wir" und "Partner with the best"; BPatG GRUR 2001, 511, 512 ­ "Energie mit Esprit"), da in solchen Fällen die angesprochenen Verkehrskreise keine Veranlassung haben, ihn als betrieblichen Herkunftshinweis anzusehen.
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